Verfahren zur Herstellung von Strickwaren aus herkömmlichem Asbestgarn;
Patentiert am 28. März 1938 beim Patentamt der Vereinigten Staaten (USA), Patent Nr. 2.152.415
Auszug aus der Patentschrift:
Theodor Krasselt, Reuth v/Neumark, Deutschland
Übertragender von 4/5 an Maurice Presburg, Paris, Frankreich, und von 1/5 an George Angus & Company Limited, Newcastle-on-Tyne, England, einer britischen Gesellschaft
Antrag vom 16. Mai 1936, Seriennummer 80.154, in Deutschland am 6. Juni 1935
Diese Erfindung bezieht sich auf die Herstellung von Strickwaren aus herkömmlichem Asbestgarn, das aus Fasern mit einer sehr kurzen Stapellänge besteht.
Bisher war es nicht möglich, Asbestgarn maschinell zu verstricken, da das Garn so leicht reißt, und infolgedessen mussten Kleidungsstücke und ähnliches aus Asbestgarn entweder von Hand gestrickt oder gewebt werden. Handgestrickte Asbesthandschuhe und ähnliches sind allerdings sehr teuer in der Herstellung und gewebte Asbestkleidung hat den Nachteil, dass sie sehr steif und unnachgiebig ist und die Bewegungen des Trägers stark behindern. Dazu ist gewebte Asbestkleidung wegen ihres engen Fadenlaufes, der den Schweiß nicht nach außen transportiert, unbequem. Daneben müssen bei der Herstellung von Handschuhen und ähnlichen Artikeln aus gewebtem Asbeststoff die Kanten zusammengenäht werden, und dadurch wird die Feuerbeständigkeit des Handschuhs beeinträchtigt, so dass der Träger nicht mehr hinreichend geschützt ist.
Versuche, das Problem des maschinellen Strickens von Waren aus Asbestgarn zu lösen, bestanden bisher darin, die Maschine so zu verbessern, dass das Material nicht mehr durch die Belastung während des Strickvorgangs reißt, blieben jedoch erfolglos. Die vorliegende Erfindung bietet eine erfolgreiche Lösung des Problems, indem sie die Eigenschaften des Garns selbst, und nicht die der Maschine, verändert.
Die Erfindung bietet eine Methode zur Herstellung von Strickwaren aus Asbestgarn, bei der das Garn zunächst mit einer nicht-ölartigen Schmierflüssigkeit angefeuchtet und seine Eigenschaft zu reißen ohne schädliche Auswirkungen auf die Garnstruktur so verringert wird, dass es maschinell verstrickt werden kann, und bei der im nächsten Schritt das feuchte Garn maschinell in der gewünschten Form verstrickt wird.
Die bevorzugte Schmierflüssigkeit ist eine Seifenlauge, da sie billig ist und nach Abschluss des Strickarbeitsgangs leicht aus dem Artikel entfernt werden kann, z. B. durch einfaches Waschen des Artikels. Glyzerin oder Ersatzstoffe in wässriger Lösung können ebenfalls verwendet werden, jedoch ist Seife aufgrund der niedrigen Kosten vorzuziehen. Weitere Beispiele für Mittel, die zum Schmälzen des Garns verwendet werden können, sind wässrige Lösungen aus Stärke und Soda.
Die Seife kann auf sehr einfache Weise auf das Garn aufgebracht werden. Die Spulen, auf denen das Garn aufgewickelt wird, können einfach in ein Bad aus – vorzugsweise 5%iger – Seifenlauge getaucht werden. Die Seifenlauge kann z. B. durch das Auflösen von 1 kg weicher Seife mit einem Fettgehalt von 45% in 8 l warmem Wasser hergestellt werden. Dann werden die Spulen auf der Maschine in Position gebracht, vorzugsweise, nachdem sie ausgepresst wurden, um überschüssige Lauge zu entfernen, und der Strickvorgang wird durchgeführt, bevor das Garn Zeit zum Trocknen hatte….
Verfahren und Einrichtung zur indirekten Bestimmung der Zahnvitalität;
Patentiert am 7. September 2000 beim Deutschen Patent- und Markenamt, Patent Nr. DE 199 07 888 A 1
Auszug aus der Patentschrift:
Anmelder: LWS Mess- und Labortechnik GmbH, 01471 Radeburg DE
Erfinder: Raab, W.H.M. Prof. Dr.med.dent., 40225 Düsseldorf DE; Weber, Ulf, Dipl-Phys., 01896 Lichtenberg DE; Leske, Eberhard, Dipl.-Ing., 01277 Dresden, DE; Schäfer, Peter, Dipl.-Ing., 01445 Radebeul, DE
Anmeldetag: 24.2.1999, Aktenzeichen: 199 07 888.2, Offenlegungstag: 7.9.2000
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zur indirekten Bestimmung der Zahnvitalität mit thermischen Reizen.
Die indirekte Bestimmung der Vitalität von Zähnen mit thermischen Reizen ist bekannt.
Es werden kalte oder warme Prüfkörper (vereiste Pellets, aus CO2-Schnee hergestellte Stäbchen oder erhitztes Guttapercha) eingesetzt. Die Prüfkörper werden an den Zahn gedrückt. Der Zahnarzt beobachtet, ob und wie der Patient auf den Kälte- bzw. Wärmereiz reagiert, beispielsweise mit Schmerz, und zieht hieraus seine Schlüsse. Er kann eigentlich nur Ja-Nein-Entscheidungen treffen. Eine differenzierte Beurteilung bzw. quasi-quantitative Beurteilung der Zahnvitalität ist mit diesen Mitteln nicht möglich.
Die Neinentscheidungen sind nicht sicher. Bei schlechtem Kontakt zum Zahn, zu geringer Temperaturdifferenz zwischen Prüfkörper und Zahn oder zu kleiner Wärmekapazität der Prüfkörper ist die Temperaturänderung des Dentins zu gering oder nicht schnell genug, um einen Reiz hervorzurufen. Auch bei der zunehmenden Zahl zahnfarbener Restaurationen, die über Adhäsiv-Verfahren eingegliedert werden, ergeben thermische Verfahren eine niedrige Validität bei geringen Temperaturdifferenzen. Die Verwendung besonders kalter oder heißer Prüfkörper, wie CO2-Schnee-Stäbchen oder erhitztes Guttapercha, ist andererseits nicht problemlos.
Bei CO2-Schnee-Applikationen über 2 Sekunden können sich Schmerzsprünge bilden. Außerdem ist der adhäsive Verbund von Füllungsmaterial und Zahnsubstanz aufgrund unterschiedlicher thermischer Ausdehnungskoeffizienten gefährdet.
Mit erhitztem Guttapercha besteht die Gefahr einer Koagulation. Zähne reagieren erst ab 43°C auf Wärmereize. Die Koagulationstemperatur beginnt aber bereits bei 48°C.
Neben den thermischen Prüfkörpern sind auch thermo-elektrische Einrichtungen auf der Basis von Peltierelementen zum Testen der Zahnvitalität bekannt. In DE-OS 36 31 306 ist eine solche Einrichtung beschrieben. An der Kaltseite des Peltierelements ist ein Kälteblock mit einer Aufnahme für einen Verbindungsstift und an der Warmseite ein Luftwärmetauscher befestigt. Das stabförmige Verbindungsstück, die Prüfspitze, steckt in dem Kälteblock. Das Peltierelement, der Kälteblock und der Luftwärmetauscher sind zusammen mit einem Akku in einem Halter untergebracht. Die Prüfspitze ragt aus dem Halter heraus. Sie besteht aus einem gut wärmeleitfähigen Material, vorzugsweise Kupfer. Die zylindrische Stirnfläche und der vordere Teil der Spitze sind versilbert. Zum Prüfen wird die Stirnseite der Prüfspitze auf den Zahn aufgesetzt.
Die Zahnvitalitätsprüfung mit den thermoelektrischen Vorrichtungen unterscheidet sich qualitativ nicht von der mit den Prüfkörpern. Es sind ebenso nur Ja-Nein-Aussagen möglich…
Anschrift und Kontakt
Würschnitzer Straße 1
01471 Radeburg
Ansprechpartner: Herr Hans-Theodor Dingler
Telefon: +49 2226 17518
Mail: info@dienstleistungszentrum-radeburg.de
» Impressum
» Datenschutz