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1. Die politische und wirtschaftliche Ausgangslage

Das Königreich Sachsen zur Zeit Napoleons

Unter napoleonischer Herrschaft gehörte Sachsen als deutscher Mittelstaat zu den wichtigsten Verbündeten Napoleons.

Sachsen hatte beim Feldzug Napoleons gegen Russland (1812) und in den Befreiungskriegen an der Seite Frankreichs erhebliche Kontributionen zu leisten.

Die Bevölkerung litt unter den durchziehenden Truppen und durch Schlachten auf sächsischem Boden schwer (Völkerschlacht bei Leipzig 1813).

(Kartenserver: www.ieg-maps.uni-mainz.de)
(Kartenserver: www.ieg-maps.uni-mainz.de)

Ergebnisse des Wiener Kongresses*

Als Ergebnis des verlorenen Krieges an der Seite Napoleons verlor Sachsen drei Fünftel seines Staatsgebiets.

In Zahlen ausgedrückt sah dies so aus: Von dem im Jahr 1814 35.801,35 km² großen Landesgebiet mit 1.946.243 Einwohnern wurden 20.801,35 km² mit 767.441 Einwohnern abgetrennt. Das entsprach einem Bevölkerungsverlust von 39,4 Prozent.

Die Größe des Königreich Sachsen betrug nach dem Wiener Kongress somit 14.959,49 km² mit 1.178.802 Einwohnern.

**Kiesewetter: Die Industrialisierung Sachsens, Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2007, S. 49

Bevölkerungswachstum im Königreich Sachsen 1815 – 1871

Wegen des Verlustes der vorwiegend agrarisch geprägten Gebiete ist das Königreich Sachsen – auch wegen der ständig wachsenden Bevölkerung – nicht mehr in der Lage, sich ohne Importe von Nahrungsmitteln zu ernähren.

Importe an Getreide und Hülsenfrüchten durch das Königreich Sachsen*

Die Devisen für die Agrarimporte konnten nur durch verstärkte Ausfuhr an industriellen Produkten beschafft werden. Sachsen musste schon allein aus diesem Grund industrialisieren.

*Kiesewetter: Die Industrialisierung Sachsens, Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2007, S. 259 ff.

2. Die politischen Reformen

Verfassungs- und Verwaltungsreformen

Die nach 1815 notwendigen Verfassungs- und Verwaltungsreformen wurden nur halbherzig durchgeführt. Die politische, soziale und ökonomische Modernisierung des sächsischen Staates – wie sie nach 1815 dringend erforderlich gewesen wäre – wurde vom König und den Staatsbehörden aufgrund früherer Reformen als überflüssig angesehen.

1830 brechen in Sachsen, durch französische Ereignisse ausgelöst, revolutionäre Unruhen aus. In der Folge kommt es zur Verfassung vom 4. September 1831, der Städteordnung vom 2. Februar 1832, zu einer Schulreform, zur Justizreform und einer Reform des Heerwesens.

Wesentliches Ergebnis ist die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.

(Kartenserver: www.ieg-maps.uni-mainz.de)
(Kartenserver: www.ieg-maps.uni-mainz.de)

Beitritt zum Deutschen Zollverein am 22. März 1833

Der Deutsche Zollverein war ein Zusammenschluss von Staaten des Deutschen Bundes für den Bereich der Zoll- und Handelspolitik. Der Zollverein trat durch den am 22. März 1833 unterzeichneten Zollvereinsvertrag am
1. Januar 1834 in Kraft.

Der Deutsche Zollverein öffnete der sächsischen Industrie und Wirtschaft durch die Vereinheitlichung der Zolltarife völlig neue Märkte und gab dem Industrialisierungsprozess entscheidende Impulse. Zahlreiche Fabriken wurden dadurch in Sachsen neu gegründet.

Neugründungen von Fabrikunternehmen im Königreich Sachsen von 1834 bis 1836*

*Kiesewetter: Die Industrialisierung Sachsens, Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2007, S. 259 ff.

Agrarreform 1831*

Mit Agrarreform und dem Übergang zur Eigenwirtschaft entsteht ein völlig neues Wirtschafts- und Sozialsystem:

  1. Aufhebung der persönlichen Bindungen der Bauern an die feudalen Grundherren
  2. Umwandlung von Frondiensten in Zahlungen
    Übereignung des Eigentums an Grund und Boden an Bauern im Rahmen von Ablösevereinbarungen
  3. Beseitigung der Gemeinheiten (gemeinschaftliche Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen)

*Die Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheitsteilungen bearbeitete 25152 Ablöseverfahren. Die Agrarreform setzte erhebliche wirtschaftliche Kräfte frei: Vergrößerung der landwirtschaftlichen Fläche um 30.000 ha im Zeitraum zwischen 1838 und 1878, Zunahme des mittelbäuerlichen Grundbesitzes um 5 – 20 ha je Hof, enorme Steigerung der Getreideproduktion und des Viehbestandes (Gross, Geschichte Sachsens, Seemann Leipzig 2001, S. 206 ff).

Gerichtsverfassungsgesetz vom 11.08.1855

Mit Agrarreform und dem Übergang zur Eigenwirtschaft entsteht ein völlig neues Wirtschafts- und Sozialsystem:

  1. Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit*
  2. 900 Patrimonialgerichte wurden aufgelöst
  3. 116 Staatliche Gerichtsämter wurden gegründet

**Patrimonialgerichtsbarkeit (Erbgerichtsbarkeit, Gutsgerichtsbarkeit, Privatgerichtsbarkeit), die mit dem Besitz eines Gutes (Patrimonium), zumeist eines Rittergutes, verbundene Befugnis zur Ausübung der Rechtspflege.

Gewerbegesetz vom 15.01.1861

Mit Agrarreform und dem Übergang zur Eigenwirtschaft entsteht ein völlig neues Wirtschafts- und Sozialsystem:

  1. Aufhebung aller Verbietungsrechte der Zünfte wie Wanderungszwang, Beschränkungen bei Heirat, Niederlassungsfreiheit, beim Meisterwerden, Beschränkung bei der Entwicklung des Gewerbes auf dem Lande.
  2. Volle Gewerbefreiheit für weitgehend alle Gewerbezweige

Erst die Agrarreform von 1831 und das Gewerbegesetz von 1861 bilden die entscheidenden Voraussetzungen für personelles Wachstum der sächsischen Industrie.

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01

Die politische Ausgangslage und die politischen Reformen

02

Die Verkehrswege

03

Die Menschen

04

Industrie, Gewerbe und die Landwirtschaft

05

Entwicklungsgeschichte von Radeburg im 19. Jahrhundert

06

Die Eisenbahn in Radeburg

07

Die Industrien in Radeburg


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